Unter der Belegprüfung (auch „Rechnungsprüfung“) versteht man die Prüfung von Belegen auf ihre rechnerische und sachliche Richtigkeit, sowie ihre Zuordnung zu Geschäftsvorgängen.
Die Belegprüfung zählt meist zu den wichtigsten Aufgaben eines Verwaltungsbeirats und betrifft beispielsweise Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. Dabei spielt vor allem die Überprüfung der Zuordnung von Ausgaben und der korrekten Anwendung des Kostenverteilungsschlüssels eine Rolle. Eine solche Prüfung erfordert nicht zwingend einen schriftlichen Prüfbericht, allerdings sollte vor Genehmigung eine Stellungnahme erfolgen.
Der Umfang der Belegprüfung ist für den Verwaltungsbeirat rechtlich nicht vorgegeben und kann damit sowohl stichprobenartig, als auch vollständig erfolgen. Auch Dauer und Ort sind innerhalb des Zumutbaren freigestellt.
Joseph Jansen
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