Ein Versammlungsprotokoll hält im Allgemeinen Ablauf und Ergebnisse einer Versammlung schriftlich fest. Bei einer Eigentümerversammlung muss ein solches Protokoll erstellt werden. Die Verantwortung dafür trägt der Versammlungsleiter, in der Regel ist das der Verwalter. Das Protokoll soll die Beschlussfassung in der Versammlung dokumentieren. Inhaltlich sollten die Eigentümergemeinschaft, Ort und Uhrzeit, beteiligte Personen und die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten enthalten sein. Desweiteren müssen die behandelten Tagesordnungspunkte, sowie Abstimmungsergebnisse und Beschlüsse darin festgehalten werden. Das Versammlungsprotokoll kann sich auf ein Beschlussprotokoll (Anträge und Ergebnisse) begrenzen oder als Ablaufprotokoll (möglichst ausführliche Wiedergabe der Beschlussfindung) geführt werden. Das fertige Protokoll muss der Eigentümerversammlung anschließend fristgerecht vorgelegt werden.
Joseph Jansen
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