Die Vertretungsvollmacht ist eine Ermächtigung, die es einer Person oder Organisation ermöglicht, im Namen einer anderen gegenüber Dritten zu handeln. Bei einer Eigentümerversammlung kann sie genutzt werden, um sich von einer Person vertreten zu lassen, falls man dort nicht selbst teilnimmt. Zwar ist für die Vertretungsvollmacht keine Form vorgeschrieben, allerdings ist die schriftliche Form zu Nachweiszwecken empfehlenswert. Eine handschriftliche Erklärung reicht dabei aus. Enthalten sein sollten Ort und Datum der Versammlung, die Namen der betreffenden Personen, Angaben zur Eigentümerschaft, eine entsprechende Willenserklärung, sowie Datum und Unterschrift.
Besteht in der Eigentümergemeinschaft eine gesonderte Regelung zu Vertretungen, gelten diese Bedingungen.
Stimmt die Vertretung nicht im Sinne des Eigentümers ab, lassen sich daraus keine Rechte ableiten.
Joseph Jansen
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