Ein Verwaltungsbeirat kann durch eine Eigentümergemeinschaft gegründet werden. Er steht dem Verwalter unterstützend zur Seite und stellt eine Art Bindeglied zwischen den Eigentümern und der Verwaltung dar. Der Verwaltungsbeirat ist ein freiwilliges Organ und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Sehen Teilungserklärung oder Gemeinschaftserklärung nichts anderes vor, besteht der Beirat aus mindestens drei Mitgliedern. Ihre Wahl erfolgt in der Eigentümerversammlung.
Der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats ist nicht genau definiert. Er hat jedoch lediglich eine unterstützende Funktion und keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber anderen Eigentümern oder der Verwaltung. Zu den klassischen Aufgaben des Beirats gehört die Prüfung von Jahresabrechnungen, Kostenvoranschlägen und ähnlichem.
Joseph Jansen
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