Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft sind alle Eigentümer zur Zahlung von Wohngeld verpflichtet, um gemeinschaftliche Kosten und Lasten zu decken. Die Zahlungen erfolgen entsprechend des Wirtschaftsplans als Vorschuss. Einmal jährlich werden alle Kosten in einer Wohngeldabrechnung aufgeführt und nach Anteilen am Eigentum aufgeschlüsselt. Dies erledigt meist ein Verwalter. Die Abrechnung wird bei einer Eigentümerversammlung vorgestellt und per Abstimmung genehmigt. In ihr sollen alle Kosten erfasst sein, die für Instandhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums angefallen sind, sowie auch die Erträge durch Beitragszahlungen. Die Wohngeldabrechnung dient dann wiederum als teilweise Grundlage zur Erstellung eines neuen Wirtschaftsplans.
Joseph Jansen
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