Sonderumlage

Die Sonderumlage ist ein Instrument des Verwalters, das es ermöglicht einen außerordentlich auftretenden Finanzbedarf einer Eigentümergemeinschaft zu decken, indem eine zusätzliche finanzielle Umlage von den Eigentümern erhoben wird. Die Sonderumlage kann genutzt werden, wenn Hausgeldzahlungen oder Instandhaltungsrücklage zur Kostendeckung nicht ausreichend sind.

Dies kann beispielsweise der Fall sein bei größeren, kostspieligen Maßnahmen oder finanziellen Engpässen durch Ausfälle beim Hausgeld (etwa durch Insolvenz eines Miteigentümers), bzw. bei einem zu knapp kalkulierten Wirtschaftsplan.

Die Kalkulation der Sonderumlage, inklusive Anwendung des Verteilungsschlüssels, erfolgt üblicherweise durch den Verwalter, beschlossen wird sie durch die Eigentümerversammlung. Auch der Fälligkeitszeitpunkt sollte Inhalt dieses Beschlusses sein.