Energieeinsparungsgesetz
Das Energieeinsparungsgesetz oder offiziell „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“ (EnEG) besteht in Deutschland seit der Ölkrise 1976 und zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, um Energieverluste zu verringern. Dies bezieht sich insbesondere auf Energieverluste, die beim Heizen oder Kühlen von Gebäuden auftreten.
Das Gesetz gibt entsprechende bauliche Anforderungen für Gebäude und Anlagentechnik vor. Darüber hinaus definiert es Betriebskostenschlüssel, die Vorgaben zum Energieausweis und Bußgeldregelungen.
In Reaktion auf bauliche und technische Neuerungen unterliegt das Gesetz ständigen Anpassungen. Deshalb ist bei entsprechenden (Um-)Baumaßnahmen immer das Inkrafttreten einzelner Regelungen zu beachten.
Ergänzt wird das Energieeinsparungsgesetz durch die Energieeinsparverordnung.