Pachtvertrag
Wie auch der Mietvertrag, regelt ein Pachtvertrag die Überlassung eines Gegenstandes zum Gebrauch gegen ein Entgelt. Jedoch besteht für den Pächter dabei die Möglichkeit, mit dem Pachtgegenstand Erträge zu erwirtschaften. Das Pachtgut kann also wirtschaftlich genutzt werden. Neben einem festen monatlichen Entgelt, kann deshalb auch eine Umsatz- oder Ertragsbeteiligung vereinbart sein.
In der Regel beziehen sich Pachtverträge auf Grundstücke mit oder ohne Bebauung, die gastronomisch oder landwirtschaftlich genutzt werden. Auch die Pacht eines kompletten Unternehmens in Form einer Unternehmenspacht ist möglich. Sonderpachtverträge können außerdem spezielle Nutzungsformen regeln, beispielsweise Fischerei- oder Jagdpachten.
Die rechtlichen Voraussetzungen für Pachtverträge sind im BGB geregelt.