Der Aufteilungsplan bezeichnet alle Bauzeichnungen, die notwendig sind, um die Aufteilung eines Gebäudes darzustellen. Das betrifft Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Sie müssen die notwendigen Maße enthalten, den Maßstab 1:100 haben und Auskunft über Lage und Größe der verschiedenen Eigentumsbereiche geben.
Der Teilungsplan muss Gebäude und Baugenehmigung entsprechen. Sonder- und Gemeinschaftseigentum müssen darin ersichtlich sein. Zum selben Eigentum gehörige Räume müssen durch gleiche Nummerierung, bzw. farblich gekennzeichnet sein. Auch Sondernutzungsrechte sollen ggf. im Plan ausgewiesen sein.
Die Abgeschlossenheit der Wohnungen im Teilungsplan muss durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt werden.
Nach behördlicher Prüfung kann der Teilungsplan für die Teilungserklärung genutzt werden.
Joseph Jansen
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