Alle bei einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse müssen laut WEG unverzüglich in die sogenannte Beschlusssammlung (auch „Beschlussbuch“) eingetragen werden. Geführt wird die Beschlusssammlung im Regelfall durch den Verwalter. Dies kann in Papierform oder auch in elektronischer Form geschehen. Die Beschlusssammlung muss sämtliche auf Eigentümerversammlungen gefasste Beschlüsse (auch Antragsablehnungen), Umlaufbeschlüsse und ggf. Urteilsformeln von Gerichtsentscheidungen enthalten. Sie müssen mit Datum und fortlaufender Nummerierung versehen sein. Die Beschlusssammlung soll sicherstellen, dass Wohnungseigentümer oder deren Nachfolger die Beschlusslage bei Bedarf nachvollziehen können. Eingesehen werden kann sie von allen Eigentümern, sowie von bevollmächtigten Dritten mit berechtigtem Interesse (z.B. potentielle Käufer).
Joseph Jansen
Ihr Ansprechpartner
Unsere Telefonnumer
Unsere E-Mail-Adresse
Aennchenstr. 19, 53177 Bonn
Unsere Adresse
Um Ihnen die bestmöglichen Erfahrungen zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, ermöglichen Sie uns, Daten wie Ihr Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website zu verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder widerrufen, kann dies bestimmte Funktionen und Merkmale beeinträchtigen.