Die Eigentümerversammlung ist ein Gremium der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei der Versammlung beraten und entscheiden die Eigentümer Verwaltungsfragen zum gemeinschaftlichen Eigentum. Eine solche Versammlung muss mindesten einmal im Jahr einberufen werden. Verantwortlich dafür ist in der Regel der bestellte Verwalter, der sie durch eine ordnungsgemäße Ladung einberufen muss und auch den Vorsitz in der Versammlung führt. Mögliche Themen sind beispielsweise Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, die Wahl eines Verwaltungsbeirats oder am Objekt erforderliche Maßnahmen. Meist wird bei Entscheidungen das Mehrheitsprinzip angewandt. Als beschlussfähig gilt die Versammlung in der Regel dann, wenn mehr als die Hälfte der Eigentumsanteile vertreten sind.
Die Eigentümerversammlung muss protokolliert und die Beschlüsse in eine Beschluss-Sammlung eingetragen werden.
Joseph Jansen
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