Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Es soll potentiellen Mietern oder Käufern diesbezüglich vergleichbare Daten zur Verfügung stellen.
Seit 2009 haben Verkäufer oder Vermieter die Pflicht, den Energieausweis spätestens bei einer Besichtigung vorzulegen. Er ist außerdem bei Neubau oder Veränderung von Gebäuden auszustellen. Hausbesitzer, die in ihrer eigenen, länger bestehenden Immobilie leben und nicht vermieten, brauchen ihn nicht.
Die jeweils aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bildet die Grundlage des Energieausweises. Neben einer Einschätzung des Energiestandards anhand von Kennziffern, kann der Energieausweis auch Modernisierungsemfehlungen enthalten.
Ein Energieausweis darf nur von Personen ausgestellt werden, die nach EnEV über entsprechende Qualifikationen verfügen.
Joseph Jansen
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