Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches, behördlich geführtes Register, in welchem die Eigentums- und Rechtsverhältnisse von Grundstücken verzeichnet werden. Das Grundbuch gibt dabei Auskunft über die wesentlichen Rechte und Belastungen, die bezüglich des Eigentums bestehen.
Grundbücher sind im Idealfall ein vollständiges Verzeichnis aller Grundstücke eines Bezirks. In Deutschland sind die Amtsgerichte als Grundstücksämter dafür zuständig. Es erhält jedes Grundstück eine festgelegte Stelle im Grundbuch, das Grundbuchblatt. Eine Abschrift davon kann als sogenannter Grundbuchauszug beantragt werden. Voraussetzung dafür ist berechtigtes Interesse (z.B. konkretes Kaufinteresse).
Erfolgt ein Eigentümerwechsel, gilt dieser erst durch die Eintragung ins Grundbuch als vollzogen.
Joseph Jansen
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