Heizkostenabrechnung

Wird in einem vermieteten oder durch eine Eigentümergemeinschaft geteilten Gebäude eine Heizungsanlage gemeinschaftlich genutzt, werden die Heizkosten in der Heizkostenabrechnung verrechnet. Sie ist Teil der Betriebskostenabrechnung und beinhaltet die Kosten, die durch die Nutzung von Heizwärme und Warmwasser anfallen. Die Abrechnung der Heizkosten ist in fast allen Fällen verpflichtend. Zu den Kostenposition der Heizkostenabrechnung zählen unter anderem Energielieferung, Wartungs- und Reinigungskosten der Anlage und Schornsteinfegerkosten, nicht aber eventuelle Reparaturkosten. Die Abrechnung kann durch den Hauseigentümer oder Verwalter erfolgen, aber auch durch damit beauftragte Wärmemessdienste.