Instandhaltungsmaßnahmen
Als Instandhaltungsmaßnahmen gelten alle technischen und verwalterischen Vorgänge, die notwendig sind, um den Wert und die Funktionsfähigkeit eines Objektes zu erhalten oder wiederherzustellen. Im Falle von Immobilien sollen dadurch baulicher Zustand und Funktionsfähigkeit erhalten oder verbessert werden. Dazu gehören Wartungsarbeiten, Inspektion, Instandsetzung und ggf. Modernisierung.
Die Organisation entsprechender Vorgänge ist in der Regel Aufgabe des Verwalters. Ziele und Strategien der Instandhaltung werden mit dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft abgesprochen und können im Verwaltervertrag festgelegt werden. Im Falle einer Eigentümergemeinschaft erfolgt die Finanzierung durch die Instandhaltungsrücklage.
Rechtlich wird zwischen Instandhaltung (Aufrechterhaltung eines Zustandes) und Instandsetzung (Wiederherstellung eines Zustandes) unterschieden. Umgangssprachlich werden die Begriffe jedoch häufig synonym gebraucht.