Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage (auch „Instandhaltungsrückstellung“) ist eine durch das WEG vorgeschriebene finanzielle Rücklage, die der langfristigen Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums dienen soll. Instandhaltungs-, Reparatur- und Modernisierunsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum werden durch die Instandhaltungsrücklage finanziert. Laufende Kosten dürfen nur kurzfristig und in Ausnahmefällen durch sie gedeckt werden.
Alle Miteigentümer einer gemeinschaftlichen Immobilie zahlen nach einem Verteilungsschlüssel regelmäßig anteilig in die Instandhaltungsrücklage ein. Es muss sich um einen angemessenen Betrag handeln, der im Wirtschaftsplan festgelegt und durch die Eigentümerversammlung beschlossen wird. Organisiert und verwaltet wird die Rücklage durch den bestellten Verwalter.
Als Teil des Verwaltungsvermögens werden eingezahlte Beträge bei Verkauf der Wohnung nicht ausgezahlt.