Jahresabrechnung
In der Jahresabrechnung werden nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres alle angefallenen Einnahmen und Ausgaben einer Eigentümergemeinschaft erfasst und abgerechnet. Dies geschieht im Regelfall durch den Verwalter. Sie Jahresabrechnung ergeht pro Eigentumseinheit und legt fest, welche Kosten endgültig durch die einzelnen Eigentümer zu tragen sind. Sie enthält eine Gesamtabrechnung, sowie Einzelabrechnungen für die jeweiligen Eigentümer. Darin sind als Ausgaben beispielsweise Betriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Als Einnahmen werden Posten wie Hausgelder, Zinsen oder Mieteinkünfte abgerechnet. Im Abgleich mit dem vorangegangenen Wirtschaftsplan, können sich Nachzahlungen oder Guthaben ergeben.
Die Jahresabrechnung wird nicht als Bilanz, sondern als Einnahmen-/Ausgabenrechnung erstellt und muss dabei den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung folgen. Für jede Kostenposition muss ein Kostenverteilungsschlüssel ersichtlich sein.