Der Miteigentumsanteil bezeichnet den Anteil, den ein Eigentümer in einer Eigentümergemeinschaft am gemeinschaftlichen Eigentum hat. Es handelt sich also um die Bruchteile, die der Eigentümer, neben seiner Wohnung als Sondereigentum, vom Gemeinschaftseigentum besitzt.
Miteigentumsanteile werden in der Teilungserklärung festgelegt, sowie auch ins Grundbuch eingetragen. Die Bestimmung der Miteigentumsanteile richtet sich meist nach der Größe der Eigentumswohnung.
Die Menge der Miteigentumsanteile kann, je nach Regelung, bestimmte Rechte und Pflichten beinhalten und bei der Berechnung der Gemeinschaftskosten, sowie auch beim Stimmrecht in der Eigentümerversammlung von Bedeutung sein.
Joseph Jansen
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