Nebenkostenabrechnung

In einer Nebenkostenabrechnung müssen Vermieter einmal jährlich tatsächlich entstandene Nebenkosten ausweisen und diese mit geleisteten Nebenkostenvorauszahlung verrechnen. Je nach Ergebnis, erhalten die Mieter zu viel Bezahltes erstattet oder müssen eine Nachzahlung leisten. Welche Kosten als Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden dürfen, regelt die Betriebskostenverordnung. Unter anderem dürfen Heiz- und Warmwasserkosten, Gebühren für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr, sowie verschiedene Ausgaben für die Pflegemaßnahmen der Anlage enthalten sein. Nicht angerechnet werden, dürfen beispielsweise Grunderwerbs- und Einkommensteuerkosten oder Verwaltungskosten. Die Nebenkostenabrechnung muss die Gesamtkosten, die Anteilsberechnung des Mieter mit dem zugrunde liegenden Verteilerschlüssel und die abziebaren Vorauszahlungen enthalten. Zudem muss sie rechnerisch nachvollziehbar und übersichtlich sein und innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.