In einer Eigentümergemeinschaft regelt die Teilungserklärung die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Immobilie und alle Rechte und Pflichten, die sich daraus für die Eigentümer ergeben. Die wichtigsten Kategorien der Teilungserklärung sind Gemeinschaftseigentum (von allen genutzte Bereiche), Sondereigentum (Einheiten der Eigentümer) und Sondernutzungsrechte (alleinige Rechte zur Nutzung von Teilen des Gemeinschaftseigentums). Die Teilungserklärung bildet außerdem die Grundlage für die Berechnung von Kostenanteilen und gibt Auskunft über die Rechte zu baulichen Maßnahmen. Eine Teilungserklärung besteht aus einem Aufteilungsplan der Immobilie, einer Abgeschlossenheitsbescheinigung der Wohneinheiten und ggf. einer Gemeinschaftsordnung. Insbesondere beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist die Teilungserklärung von Bedeutung.
Joseph Jansen
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