Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft für das gemeinschaftliche Eigentum für ein Kalenderjahr zu erwarten sind. Er bildet die Grundlage für die Hausgeldzahlungen der Wohnungseigentümer und muss allen Eigentümern zur Beschlussfassung vorliegen. Erstellt wird er in der Regel anhand der letzten Jahresabrechnung durch den bestellten Verwalter.

Inhaltlich setzt sich die Ausgabenseite des Wirtschaftsplans aus Kosten für Verwaltung und Instandhaltung zusammen. Auch Kosten, die gemeinschaftlich abgerechnet werden, wie etwa Gebühren für Müll oder Abwasser und gegebenenfalls eine gemeinsame Heizung, sind Teil des Wirtschaftsplans. Nicht enthalten ist die Grundsteuer, da sämtliche Wohnungseigentümer separat veranlagt werden. Auf der Einnahmenseite finden sich die Hausgeldzahlungen, Entnahmen aus der Instandhaltungsrückstellung, sowie gemeinschaftliche Erträge durch Zinsen oder Miete. Einnahmen und Ausgaben müssen im Wirtschaftsplan gleich auf liegen.