Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus der Gesamtheit von Teil- und Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage und handelt nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus der Gesamtheit von Teil- und Wohnungseigentümern einer Wohnungseigentumsanlage und handelt nach dem Wohnungseigentumsgesetz.