Wohnungsverwaltung

Sie vermieten Ihre Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft?

Die Verwaltung der Wohnung spielt besonders für Kapitalanleger eine Rolle, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Die beauftragte Hausverwaltung übernimmt alle Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Mieter der Wohnung und ggfs. gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vermietung / Neuvermietung
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der Miethöhe und Nebenkosten
  • Verwaltung der Gelder
  • Ordnungsgemäße Buchführung
  • Erstellen der Nebenkostenabrechnung
  • Veranlassung notwendiger Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen

Bei Objekten, die wir als WEG-Verwalter (siehe WEG-Verwaltung) betreuen, übernehmen wir auch gerne die Wohnungsverwaltung für vermietende Eigentümer in der Gemeinschaft.