Mehr als nur ein Kerngeschäft
Maßgeblich für die WEG Verwaltung in Bonn und Umkreis sind das Wohnungseigentumsgesetz, die Vereinbarungen einer Gemeinschaft in der Teilungserklärung und die gefassten Beschlüsse einer jeden Wohnungseigentümergemeinschaft.
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der gemeinschaftlichen Gelder
Bilden von Instandhaltungsrücklagen und Führen der Konten
fortlaufende Bewirtschaftung der Liegenschaft
Beauftragung von Handwerkern für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten
Überwachung und Kontrolle von Handwerkern und weiteren Dienstleistern
Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften
Erstellung des Wirtschaftsplanes und der Hausgeldabrechnung
Führen des Rechnungswesens
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